Vitamin K BrainMax
Vitamin K hat klar definierte Aufgaben. Es trägt zur normalen Blutgerinnung und zur Aufrechterhaltung eines normalen Knochenzustands bei.¹ Aus diesem Grund ist es häufig in Ergänzungsmitteln für den Bewegungsapparat enthalten. Bei uns finden Sie hauptsächlich Vitamin K2 in Form von MK-7, das sich durch hohe Stabilität, Verwertbarkeit und längeren Verbleib im Körper im Vergleich zu herkömmlichen Vitamin-K-Formen auszeichnet. Es passt auch gut in Kombinationen mit Vitamin D3 und Kalzium.
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Was ist der Unterschied zwischen Vitamin K1 und K2?
Vitamin K ist nicht nur eine Substanz. Am häufigsten spricht man von zwei Hauptformen:
- Vitamin K1, auch Phyllochinon genannt, kommt natürlich hauptsächlich in grünem Blattgemüse vor, zum Beispiel in Spinat, Grünkohl oder Brokkoli.
- Vitamin K2, auch Menachinon genannt, erscheint in Nahrungsergänzungsmitteln am häufigsten in den Formen MK-4 und MK-7. Gerade MK-7 ist eine beliebte Form für die tägliche Supplementierung, da es länger im Körper verbleibt.
Womit sollte man Vitamin K kombinieren?
Vitamin K ist fettlöslich, daher eignet es sich besonders gut in Kombination mit Lebensmitteln, die Fett enthalten. Ein normales Essen mit Olivenöl, Avocado, Eiern, Nüssen, Samen, fettreichem Fisch oder einer anderen hochwertigen Fettquelle reicht aus.
Am häufigsten wird Vitamin K mit Vitamin D3 und Kalzium kombiniert. Vitamin D trägt zur normalen Aufnahme und Verwertung von Kalzium sowie zu einem normalen Kalziumspiegel im Blut bei und somit zur Erhaltung eines normalen Knochenzustands.² Vitamin K trägt zur Erhaltung eines normalen Knochenzustands bei.¹ Sie wirken synergistisch und sind beide häufig Bestandteil von Komplexen für Knochen und Bewegungsapparat.
- 1) Dies sind zugelassene gesundheitsbezogene Angaben für Vitamin K, aufgeführt in der Liste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission.
- 2) Dies sind zugelassene gesundheitsbezogene Angaben für Vitamin D, aufgeführt in der Liste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission.